§ 147 – Versicherungsnummer
(1) Die Datenstelle der Rentenversicherung kann für Personen eine Versicherungsnummer vergeben, wenn dies zur personenbezogenen Zuordnung der Daten für die Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe nach diesem Gesetzbuch erforderlich oder dies durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes bestimmt ist. Für die nach diesem Buche versicherten Personen hat sie eine Versicherungsnummer zu vergeben. (2) Die Versicherungsnummer einer Person setzt sich zusammen aus der Bereichsnummer des zuständigen Trägers der Rentenversicherung, normal normal dem Geburtsdatum, normal normal dem Anfangsbuchstaben des Geburtsnamens, normal normal der Seriennummer, die auch eine Aussage über das Geschlecht einer Person enthalten darf, und normal normal der Prüfziffer. normal normal normal arabic Weitere personenbezogene Merkmale darf die Versicherungsnummer nicht enthalten. (3) Jede Person, an die eine Versicherungsnummer vergeben wird, und der für sie zuständige Träger der Rentenversicherung sind unverzüglich über die vergebene Versicherungsnummer sowie über die Zuordnung nach § 127 zu unterrichten. (4) Die Datenstelle der Rentenversicherung stellt für jede Person, für die sie eine Versicherungsnummer vergibt, einen Versicherungsnummernachweis aus, der nur folgende personenbezogene Daten enthalten darf: die Versicherungsnummer, normal die Vornamen, den Familiennamen und den Geburtsnamen und normal das Ausstellungsdatum. normal arabic (5) Ein neuer Versicherungsnummernachweis wird durch die Datenstelle der Rentenversicherung ausgestellt auf Antrag bei der zuständigen Einzugsstelle oder beim Rentenversicherungsträger, wenn der Sozialversicherungsausweis oder der Versicherungsnummernachweis zerstört worden, abhandengekommen oder in anderer Form unbrauchbar geworden ist oder normal von Amts wegen, wenn sich die Versicherungsnummer oder die Angaben zur Person ändern. In diesen Fällen werden die bisher ausgestellten Versicherungsnummernachweise widerrufen. normal arabic (6) Die Versicherungsnummer findet auch Anwendung für die Sozialhilfe und die Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Kurz erklärt
- Die Rentenversicherung vergibt eine Versicherungsnummer, wenn es für gesetzliche Aufgaben notwendig ist.
- Die Nummer besteht aus verschiedenen Elementen, darunter Geburtsdatum, Anfangsbuchstabe des Nachnamens und eine Seriennummer.
- Personen und die zuständigen Rentenversicherungsträger werden sofort über die vergebene Versicherungsnummer informiert.
- Ein Nachweis über die Versicherungsnummer wird ausgestellt und enthält nur bestimmte persönliche Daten.
- Ein neuer Nachweis kann beantragt werden, wenn der alte verloren oder unbrauchbar ist, und die bisherigen Nachweise werden in diesem Fall widerrufen.